Anzeige eines Hausbrunnens
Sie sind als Inhaber eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung verpflichtet, diesen anzuzeigen.
Leistungsbeschreibung
Sie haben als Inhaber eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung die Pflicht, diesen anzuzeigen.
Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen muss das Wasser aus Hausbrunnen zur Trinkwasserversorgung in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen untersucht werden.
Zur Festlegung der notwendigen Untersuchungen sowie der Untersuchungsintervalle ist Ihrem zuständigen Gesundheitsamt die erstmalige Inbetriebnahme, Errichtung, wesentliche technischen Veränderung oder der Übergang des Eigentums anzuzeigen.
Im Anschluss wird sich das Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden und den Umfang der Untersuchung des Wassers sowie die Untersuchungshäufigkeit festlegen. Die mikrobiologischen Parameter der Anlagen 1 und 3 TrinkwV sind mindestens einmal im Jahr zu untersuchen.
Verfahrensablauf
Sie zeigen Ihren Hausbrunnen an.
Nachdem Sie alle Angaben getätigt und bestätigt haben, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bestätigung der Anzeige.
Ihr Gesundheitsamt wird sich zwecks einer Vor-Ort-Besichtigung Ihres Brunnens mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.
An wen muss ich mich wenden?
örtlich zuständiges Gesundheitsamt
Vorraussetzungen
Inhaberschaft eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
§ 13 Absatz 2 Nummer 3 Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration (VwKostO-HMSI)
Rechtsbehelf
Die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs besteht nicht.
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Gesundheitsamt
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
gesundheitsamt(at)mtk.org
Amtsärztliche Sprechstunde, Untersuchung und Beratungen nur nach Vereinbarung.
Montag
nur mit Terminvereinbarung
Dienstag
nur mit Terminvereinbarung
(Ausnahme: Offene STI-Sprechstunde von 13.00 - 15.00 Uhr)
Mittwoch
nur mit Terminvereinbarung
Donnerstag
nur mit Terminvereinbarung
Freitag
nur mit Terminvereinbarung