Anzeige eines Hausbrunnens

Sie sind als Inhaber eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung verpflichtet, diesen anzuzeigen. 

Leistungsbeschreibung

Sie haben als Inhaber eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung  die Pflicht, diesen anzuzeigen.
Um die Trinkwasserqualität sicherzustellen muss das Wasser aus Hausbrunnen zur Trinkwasserversorgung in regelmäßigen Abständen auf Verunreinigungen untersucht werden.
Zur Festlegung der notwendigen Untersuchungen sowie der Untersuchungsintervalle ist Ihrem zuständigen Gesundheitsamt die erstmalige Inbetriebnahme, Errichtung, wesentliche technischen Veränderung oder der Übergang des Eigentums anzuzeigen.
Im Anschluss wird sich das Gesundheitsamt bei Ihnen bezüglich einer Vor-Ort-Begehung melden und  den Umfang der Untersuchung des Wassers sowie die Untersuchungshäufigkeit festlegen. Die mikrobiologischen Parameter der Anlagen 1 und 3 TrinkwV sind mindestens einmal im Jahr zu untersuchen.
 

Verfahrensablauf

Sie zeigen Ihren Hausbrunnen an.

Nachdem Sie alle Angaben getätigt und bestätigt haben, erhalten Sie vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bestätigung der Anzeige.

Ihr Gesundheitsamt wird sich zwecks einer Vor-Ort-Besichtigung Ihres Brunnens mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.

An wen muss ich mich wenden?

örtlich zuständiges Gesundheitsamt 

Vorraussetzungen

Inhaberschaft eines Hausbrunnens zur Trinkwasserversorgung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsbehelf

Die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs besteht nicht.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Gesundheitsamt

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-0
06192 201-1731

https://www.mtk.org
gesundheitsamt(at)mtk.org

Öffnungszeiten:

Amtsärztliche Sprechstunde, Untersuchung und Beratungen nur nach Vereinbarung.

Montag
nur mit Terminvereinbarung

Dienstag
nur mit Terminvereinbarung

(Ausnahme: Offene STI-Sprechstunde von 13.00 - 15.00 Uhr)

Mittwoch
nur mit Terminvereinbarung

Donnerstag
nur mit Terminvereinbarung

Freitag
nur mit Terminvereinbarung