Änderung nach Beantragung oder bei Bezug von Bürgergeld mitteilen
Wenn sich Ihre persönlichen, finanziellen oder familiären Verhältnisse ändern, müssen Sie dies dem Jobcenter sofort mitteilen. Nutzen Sie dafür die Veränderungsmitteilung.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie dem Jobcenter alle Änderungen melden, die sich auf Ihre Leistungen auswirken können. Dazu gehören zum Beispiel Änderungen im Einkommen, in der Wohnsituation, beim Vermögen, in der Bedarfsgemeinschaft oder eine Arbeitsunfähigkeit. Die Mitteilung ist verpflichtend und muss unverzüglich erfolgen. Das Jobcenter prüft anschließend, ob sich Ihr Anspruch auf Bürgergeld ändert und passt Ihre Leistungen gegebenenfalls an.
Sie können die Veränderungsmitteilung online oder schriftlich einreichen. Wenn Sie Nachweise für die Änderungen haben, fügen Sie diese bitte bei.
Verfahrensablauf
- Füllen Sie die Veränderungsmitteilung vollständig aus.
- Fügen Sie Nachweise zu Änderungen bei.
- Übermitteln Sie die Unterlagen online oder schriftlich an Ihr Jobcenter.
- Das Jobcenter prüft Ihre Angaben und passt Ihren Leistungsanspruch gegebenenfalls an.
- Sie erhalten einen Änderungs- oder Weiterbewilligungsbescheid.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jobcenter.
Vorraussetzungen
- Sie beziehen Bürgergeld.
- Es liegt eine relevante Änderung Ihrer Verhältnisse vor.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Formular "Veränderungsmitteilung"
- Nachweise zu Änderungen
Rechtsgrundlage
§ 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) – Mitwirkungspflichten
§ 56 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – Auskunfts- und Mitteilungspflichten
Weiterführende Informationen
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Kommunales Jobcenter
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
leitung.kommunalesjobcenter(at)mtk.org
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
- Asyl - Gewährung von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII (Antrag)
- Bildung und Teilhabe - Anhang Klassenfahrt
- Bildung und Teilhabe - Allgemeines Antragsformular
- Bildung und Teilhabe - Anhang Lernförderung
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_BB_besonderer Bedarf (nicht einmalig)
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_EKS_Erklärung Einkommen aus selbst.Tätigk._Gewerbebetrieb_Land_Forstwirtschaft
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_EKS_Hinweise für Selbstständige
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_EK_Einkommensverhältnisse Person ab 15 Jahre in BG
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_HG_Haushaltsgemeinschaft
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_KAS_vorl.Erklärung_Einkommen aus selbst.Tätigkeit_Gewerbebetrieb_Land_Forstwirtschaft
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_KI_Kind unter 15 Jahre in BG
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_MEB_Mehrbedarf kostenaufwändige Ernährung
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_SV_Sozialversicherung
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UF_Unfallfragebogen
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UH1_Trennungsunterhalt_nachehelicher_nachpartnerschaftlicher UH
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UH2_UH aus Schwangerschaft bzw. Betreuung nichtehelicher Kinder
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UH3_Kinder unter 25 Jahren ggü Elternteil außerhalb BG
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UH4_Antragsteller_Partner_unter 25 Jahren ggü Eltern außerhalb BG
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_VE_Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_VM_Vermögensverhältnisse Antragsteller und in BG lebende Person
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_WEP_für weitere Person ab 15 Jahre in BG
- Bürgergeld_SGBII_Antrag auf Gewährung von sozialen Leistungen
- Bürgergeld_SGBII_Weitergewährungsantrag (Antrag)
- Mietangebot für Anträge nach dem SGB II und SGB XII
- Mietbescheinigung für Anträge nach SGB II und SGB XII