Änderung nach Beantragung oder bei Bezug von Bürgergeld mitteilen

Wenn sich Ihre persönlichen, finanziellen oder familiären Verhältnisse ändern, müssen Sie dies dem Jobcenter sofort mitteilen. Nutzen Sie dafür die Veränderungsmitteilung.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie dem Jobcenter alle Änderungen melden, die sich auf Ihre Leistungen auswirken können. Dazu gehören zum Beispiel Änderungen im Einkommen, in der Wohnsituation, beim Vermögen, in der Bedarfsgemeinschaft oder eine Arbeitsunfähigkeit. Die Mitteilung ist verpflichtend und muss unverzüglich erfolgen. Das Jobcenter prüft anschließend, ob sich Ihr Anspruch auf Bürgergeld ändert und passt Ihre Leistungen gegebenenfalls an.

Sie können die Veränderungsmitteilung online oder schriftlich einreichen. Wenn Sie Nachweise für die Änderungen haben, fügen Sie diese bitte bei.

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie die Veränderungsmitteilung vollständig aus.
  • Fügen Sie Nachweise zu Änderungen bei.
  • Übermitteln Sie die Unterlagen online oder schriftlich an Ihr Jobcenter.
  • Das Jobcenter prüft Ihre Angaben und passt Ihren Leistungsanspruch gegebenenfalls an.
  • Sie erhalten einen Änderungs- oder Weiterbewilligungsbescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jobcenter.

Vorraussetzungen

  • Sie beziehen Bürgergeld.
  • Es liegt eine relevante Änderung Ihrer Verhältnisse vor.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefülltes Formular "Veränderungsmitteilung"
  • Nachweise zu Änderungen

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales


Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Kommunales Jobcenter

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-1396
06192 201-1724

https://www.mtk.org
leitung.kommunalesjobcenter(at)mtk.org

Öffnungszeiten:

Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung

Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr

Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung

Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr

Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr

Formulare: