Abgeschlossenen Jagdpachtvertrag anzeigen
Wenn Sie mindestens seit drei Jahren einen Jagdschein besitzen, können Sie Jagdflächen pachten.
Leistungsbeschreibung
Das Recht, auf dem eigenen Grund und Boden der freien Landschaft (Feld, Wiese, Wald, Wasserflächen) Wild zu hegen, zu bejagen und sich anzueignen, kann verpachtet werden. Hierzu ist der Abschluss eines Jagdpachtvertrages zwischen Grundeigentümer/in und Jagdpächter/in nötig. Der/die Verpächter/in muss der zuständigen Jagdbehörde den Jagdpachtvertrag innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluss anzeigen.
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Jagdpachtvertrag nach Abschluss schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde ein.
Diese prüft den Vertrag und meldet Beanstandungen binnen drei Wochen per Beanstandungsbescheid.
Vor Ablauf der drei Wochen-Frist darf die Jagd nicht ausgeübt werden, sofern nicht die zuständige Stelle die Jagdausübung zu einem früheren Zeitpunkt gestattet.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Untere Jagdbehörde, in deren Aufsichtsgebiet die Jagdfläche liegt.
Zuständige Stelle
Untere Jagdbehörde
Vorraussetzungen
Keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
Jagdpachtvertrag
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
§ 11 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 10 Absatz 2 und 3 Hessisches Jagdgesetz (HJagdG)
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI 6
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
www.mtk.org
ordnungswesen(at)mtk.org
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr (mit Termin)
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr (mit Termin)
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr (mit Termin)
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr (mit Termin)
Donnerstag
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr (mit Termin)
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr (mit Termin)
Bitte vereinbaren Sie für die Leistungen im Bereich "Jagd- und Fischereibehörde, Forsthoheit, Waffen und Gewerbe" vorab telefonisch einen Termin.
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- Aufenthalt - Erklärung Passbesitz
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- Aufenthalt - Informationsblatt zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz & beschleunigten Fachkräfteverfahren
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- Gewerbe § 34 i GewO Eintragung Vermittlerregister juristische Person (Antrag)
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- Gewerbe § 34 i GewO Erteilung einer Erlaubnis (Antrag)
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- Waffenrecht - Merkblatt NWR ID