Infektionsschutz; Beratung Ebola
Nachfolgend finden Sie zahlreiche Fakten über die Infektionskrankheit „Ebola-Fieber“ und finden weiterführende Informationen.
Leistungsbeschreibung
Ebola ist eine seltene und lebensbedrohliche Infektionskrankheit. Sie gehört zu den sogenannten viral hämorrhagischen Fiebererkrankungen (VHF) und wird durch das Ebolavirus (EV) verursacht.
Ebola unterliegt der Meldepflicht.
Verfahrensablauf
Der Patient sollte telefonisch Kontakt mit einem Arzt (Ergänzung: / einer Ärztin, einer Arztpraxis oder dem telefonischen Dienst des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes Telefon 116117) aufnehmen, auf den Ebolafieber-Verdacht hinweisen und die aufgetretenen Symptome beschreiben, sowie die Reiseorte und Reisedauer nennen.
Dann wird der Arzt das weitere Vorgehen mit dem Patienten besprechen. Selbst bei einer Reise innerhalb der letzten drei Wochen in ein Ebolafieber-Ausbruchsgebiet ist die Wahrscheinlichkeit einer Ebolavirus-Infektion sehr gering, wenn kein enger Kontakt mit einer an Ebolafieber erkrankten oder verstorbenen Person bestand.
Zuständige Stelle
zuständiges Gesundheitsamt
Vorraussetzungen
Ein begründeter Verdacht auf eine Ebolafieber-Erkrankung liegt nur bei Personen vor, die in den letzten 21 Tagen aus Gebieten mit Ebolafieber-Erkrankungen eingereist sind, mindestens Fieber oder erhöhte Temperatur mit Ebolafieber-typischen Begleitsymptomen haben UND vor Ort Kontakt zu Ebolafieber-Erkrankten oder -Verstorbenen, mit deren Körperflüssigkeiten oder mit kranken Wildtieren gehabt haben.
Das RKI hat eine Orientierungshilfe für Ärzte veröffentlicht, um abzuklären, ob ein Verdacht auf Ebolafieber begründet ist (Infografik Maßnahmen bei Verdacht auf Ebolafieber). Die Infografik ist auch unter www.rki.de/ebola abrufbar.
Infografik Maßnahmen bei Verdacht auf Ebolafieber
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Ebolafieber
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Name und Alter des Patienten
- Genaue Angaben über Beschwerden/Symptome und deren Beginn und Schwere
- Angabe von Vorerkrankungen und Medikamenteneinnahme, z.B. Impfungen und Malariaprophylaxe (schließt eine Malaria nicht grundsätzlich aus)
- Genauer Zeitraum des Aufenthaltes in einem Ebolafieber-Ausbruchsgebiet
- Art und Ort der Unterkunft
- Genaue Angabe der Reiseroute
- Aufenthalt in (Fledermaus-)Höhlen
- Berufliche Tätigkeiten in Laboren
- Weitere Angaben zum Aufenthalt, z.B. Tourismus, Besuch bei Verwandten, berufliche Tätigkeit im Ausbruchsgebiet
- Kontakt zu Wildtieren, Verzehr von Wildtierfleisch
- Erkrankte Personen im Umfeld, Teilnahme an Beerdigungen
Welche Gebühren fallen an?
Es ist eine Leistung der (gesetzlichen und privaten) Krankenversicherung.
Rechtsgrundlage
§ 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
§ 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Gesundheitsamt
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
gesundheitsamt(at)mtk.org
Amtsärztliche Sprechstunde, Untersuchung und Beratungen nur nach Vereinbarung.
Montag
nur mit Terminvereinbarung
Dienstag
nur mit Terminvereinbarung
(Ausnahme: Offene STI-Sprechstunde von 13.00 - 15.00 Uhr)
Mittwoch
nur mit Terminvereinbarung
Donnerstag
nur mit Terminvereinbarung
Freitag
nur mit Terminvereinbarung