Anschluss an das zentrale, spielerübergreifende Spielersperrsystem OASIS
Als Automatenaufsteller, Spielhallenbetreiber oder Buchmacher können Sie den Anschluss an das Spielersperrsystem über Nutzung des Online-Formulars digital in die Wege leiten. Sie können die notwendigen Unterlagen zugleich auf digitalem Weg an die zuständige Behörde weiterleiten.
Leistungsbeschreibung
Anschluss an das Spielersperrsystem OASIS mittels eines Online-Formulars. Der Anschluss an das Sperrsystem kann wie folgt erfolgen:
- WebService für größere und automatisierte Abfrage (OASIS WS)
- Webseite für manuelle Abfragen des Sperrsystems (OASIS WEB)
- Kombination aus OASIS WEB und WS (OASIS WEB/WS)
Mit OASIS WEB steht ein Programm zur Verfügung, das über einen Link im Internetbrowser aufrufbar ist. Über entsprechende Eingabefelder können Sperren abgefragt, eingetragen, geändert und aufgehoben werden.
Falls diese Lösung, die ein händisches Erfassen der Kundendaten in das Programm erfordert, nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, sich über eine eigene Programmlösung oder über die Programmlösung eines Dritten (Dienstleisters) anzuschließen. Hierfür steht die Schnittstelle OASIS WS zur Verfügung. Die Anschlusslösung kann z.B. die Übertragung der Kundendaten an OASIS mit Hilfe eines Kartenlesegerätes ermöglichen, so dass ein „Eintippen“ entfällt.
Verfahrensablauf
Der Anschluss an OASIS ist ausschließlich digital möglich und erfolgt in nachstehenden Schritten
- Sie erstellen ein Benutzerkonto für die Antragsstellung
- Sie erfassen online die Veranstalter und die Betriebsstätte (Initialantrag)
- Sie erfassen weitere Betriebsstätten (Folgeanträge)
- Sie schließen den OASIS Nutzungsvertrag ab (postalisch)
- Sie erhalten die Zugangsdaten zum OASISSystem
- Technischer Anschluss und OASIS Nutzung ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der Zugangsdaten möglich
Sie erhalten jährlich eine Abrechnung der entgelte, die nach der Nutzung (Anzahl der Abfragen) berechnet werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt.
Vorraussetzungen
Voraussetzungen für den Anschluss an OASIS ist das Vorliegen einer entsprechenden
- glücksspielrechtlichen Erlaubnis bzw.
- das Vorliegen einer Geeignetheitsbestätigung und
eine Automatenaufstellererlaubnis.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter Antrag
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sowie in Kopie die
- glücksspielrechtlichen Erlaubnisse
- Vorliegen einer Geeignetheitsbestätigung
- Automatenaufstellererlaubnis
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Es kann Leistungsklage erhoben werden, da es sich um den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags handelt.
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Anschluss an das zentrale, spielerübergreifende Spielersperrsystem OASIS
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 24.1 - Glücksspiel - OASIS, gewerbliches Spiel
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 24.1 - Glücksspiel - OASIS, gewerbliches Spiel
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
+49 6151 12-8611
+49 611 32764-2127
Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
Organigramm des Regierungspräsidiums Darmstadt
spieleranfragenoasis(at)rpda.hessen.de
sis(at)rpda.hessen.de
Das Dezernat ist mittwochs von 9:30 bis 11:30 Uhr sowie donnerstags von 13 Uhr bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.