Besondere Beurkundungen

 

Beim Standesamt können Erklärungen abgegeben werden:

zur Namensführung in der Ehe

• Erklärung zum Ehenamen
• Voranstellung oder Anfügung eines Namens sowie der Widerruf dieser Erklärung
• Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe

zur Namensführung des Kindes

• Bestimmung des Geburtsnamen eines Kindes (z.B. wenn die Eltern keinen Ehenamen führen oder nicht verheiratet sind)
• Namenserteilung durch Erklärung

zur Namensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern
• Ablegung von Vatersnamen
• Annahme der deutschsprachigen Form eines Vor- oder Familiennamens

Angleichung von Vornamen und Familiennamen nach Statutenwechsel
(z.B. nach Einbürgerung)

• Bestimmung von Vor- und Familiennamen bei Eigennamen
• Ablegung von Namensbestandteilen(z.B. Zwischenname)
• Annahme der deutschsprachigen Form eines Vor- oder Familiennamens
• Annahme der ursprünglichen Form eines Namens, wenn dieser nach dem Geschlecht oder Verwandtschaftsverhältnis abgewandelt worden ist.


Beurkundungen mit Auslandsbezug

Personenstandsfälle von Deutschen, die sich im Ausland ereignet haben, können in ein deutsches Personenstandsregister eingetragen werden:

auf Antrag werden beurkundet:
• Geburt
• Auslandsadoption
• Eheschließung
• Sterbefall