Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 24.2 - Glücksspiel und Geldwäsche, Konsumcannabisgesetz
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 24.2 - Glücksspiel und Geldwäsche, Konsumcannabisgesetz
Wilhelminenstraße 1–3
64283
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Postanschrift
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
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Organigramm des Regierungspräsidiums Darmstadt
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.
- (Gruppen-)Geldwäschebeauftragte oder (Gruppen-)Geldwäschebeauftragten bestellen
- Buchmacher/in, Erlaubnis
- Einzelgenehmigung für eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch kleine Lotterien und Tombolen)
- Erlaubnis zum Betreiben einer Wettvermittlungsstelle für Sportwetten beantragen
- Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht mitteilen (Whistleblower-System)