Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Hilfe in besonderen Lebenslagen / Eingliederungshilfe
Leistungsbeschreibung
Menschen, die aufgrund einer Gewalttat, durch Kriegsfolgen oder Impfschaden eine körperliche, geistige oder seelische Behinderungen davongetragen haben, soll durch diese Hilfen die selbst bestimmte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht und erleichtert werden.
Darunter fallen Leistungen der Blindenhilfe und Leistungen der Eingliederungshilfe wie beispielsweise Darlehen und Beihilfen zur Beschaffung größerer Hilfsmittel oder eines Kraftfahrzeugs, die Kostenübernahme bei Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder Wohnunterstützung beim ambulant selbständigen Wohnen oder in einer Wohneinrichtung.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
Kriegsopferfürsorge, Leistungen der Hilfe in besonderen Lebenslagen / Eingliederungshilfe