Produkt- und Stoffzulassung
Zum Schutz von Mensch und Natur ist der Umgang mit bestimmten Stoffen und der Vertrieb bestimmter Waren reguliert. Das gilt insbesondere für Arzneimittel, Wirkstoffe oder besonders gefährliche Stoffe, wie beispielsweise radioaktives Material. Die notwendigen Informationen finden Sie hier.
Zugehörige Leistungen
- Abfall: Verpackungen - Rücknahme und Entsorgungspflicht; Vollständigkeitserklärung abgeben
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung im Rahmen von Repowering einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien
- Antrag nach § 22 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz
- Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs Erteilung zur Teleradiologie
- Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs Genehmigung
- EG-Baumusterprüfung von zivilen Explosivstoffen gemäß EG-Richtlinie 93/15/EWG sowie von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
- Einzelhandel mit explosionsgefährlichen Stoffen, Anzeige
- Erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage aufgrund von Gesetzesänderung anzeigen
- Explosionsgeschützte Geräte Zertifizierung
- Forstliches Vermehrungsgut zulassen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Herstellung von oder Handel mit Branntwein, Anmeldung
- Herstellung von oder Handel mit Branntwein, Anzeige
- Humanarzneimittel, Herstellung
- Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (schließt pyrotechnische Gegenstände mit ein)
- Medizinprodukte
- Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Tierarzneimittel
- Überwachung von Qualitätssicherungssystemen bei Herstellern von Explosivstoffen nach EG-Richtlinie 93/15/EWG und von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 14 SprengG anzeigen
- Vergabe einer Identifikationsnummer zum Nachweis der Anzeige der erstmaligen Verwendung eines Explosivstoffs im Geltungsbereich des SprengG
- Verkauf von Kleinfeuerwerk und Kleinstfeuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorien 1 und 2), Anzeige
- Weinbrand - Erteilung einer Prüfnummer
- Zulassungen und Ausnahmen für Sprengzubehör