Wahl des Inklusionsbeirats: Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor
Interessierte haben die Gelegenheit, mit den Kandidatinnen und Kandidaten ins Gespräch zu kommen und zu erfahren, warum ihnen das Thema Inklusion am Herzen liegt und was sie für die Menschen mit Behinderungen erreichen möchten.
Nähere Informationen zur Inklusionsbeiratswahl gibt es auf der Homepage der Kreisstadt unter www.hofheim.de unter dem Stichwort Inklusionsbeiratswahl.
Zum Hintergrund: Der „Inklusionsbeirat – für und mit Menschen mit Behinderung“ vertritt Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen und macht sich für ihre Interessen stark. Ziel sind die gesellschaftliche Teilnahme in allen Bereichen und verbesserte Strukturen im Alltag. Wer einen nachgewiesenen Grad der Behinderung hat, kann sich bis zum 22. August 2024 in das Wählerverzeichnis aufnehmen lassen und/ oder einen Wahlvorschlag abgegeben.
Die Briefwahlunterlagen werden ab der 35. Kalenderwoche an die im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen versandt und können unentgeltlich an die Kreisstadt Hofheim am Taunus zurückgesendet oder bis spätestens 29. September 2024, 18 Uhr, in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden.