Schäden an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und deren Wegen melden
Wenn Sie Schäden an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen entdecken, können Sie diese melden.
Leistungsbeschreibung
Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.
Für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen ist entweder das jeweilige Bundesland in Auftragsverwaltung des Bundes oder die jeweilige Gemeinde zuständig. Die Gemeinde ist zuständig, wenn
- ihre Einwohnerzahl 80.000 übersteigt oder
- sie die Straßenbaulast der Ortsdurchfahrt freiwillig behalten oder übernommen hat.
Für die Gehwege ist in der Regel ebenso die Gemeinde zuständig.
Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle, ob und wann eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung möglich ist.
An wen muss ich mich wenden?
Hessen Mobil oder Kommune
Zuständige Stelle
Hessen Mobil oder Kommune
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt
In den Nassen 2
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
strassenverkehr(at)mtk.org
Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr
Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr
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