Wechsel des Bauleiters anzeigen
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Wechsel des Bauleiters mitteilen?
Leistungsbeschreibung
Der Wechsel des Bauleiters ist anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel des Bauleiters mit.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Vorraussetzungen
Der Bauleiter hat gewechselt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
§ 59 Hessische Bauordnung (HBO): Bauleitung
§ 75 Hessische Bauordnung (HBO): Baubeginn
Weiterführende Informationen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
bauen-umwelt(at)mtk.org
Montag
Bitte mit Termin
Dienstag
Bitte mit Termin
Mittwoch
Bitte mit Termin
Donnerstag
Bitte mit Termin
Freitag
Bitte mit Termin
- Abgeschlossenheitsbescheinigung (Informationsblatt)
- Artenschutz (Informationsblatt)
- Bauaufsicht - Gebührensatzung
- Baulasterklärung
- Baulastmustertexte und Informationsblatt
- Brunnen - Anzeigeformular
- Brunnen - Hinweise zum Anzeigeformular
- Denkmalschutzrechtlicher Antrag
- Grundwasserhaltung -Merkblatt zur Anzeige oder Erlaubnis
- Musterbogen für die artenschutzrechtliche Prüfung
- Sachverständigenprüfung von Heizölverbraucheranlagen (sachverständige Stellen)