Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Leistungsbeschreibung
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.
Vorraussetzungen
- Sie müssen Ihr Sehvermögen nachweisen und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von LKW vorlegen.
- Bei D- Klassen müssen Sie zusätzlich ein Führungszeugnis vorlegen. Wenn Sie über 50 Jahre alt sind müssen Sie zudem bei D- Klassen ein leistungspsychologisches Gutachten vorlegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
-
Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit. -
Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Achtung: Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Rechtsgrundlage
§ 23 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 24 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Anlage 5 FeV
Anlage 6 FeV
§ 2 Absatz 2 Satz 3 und 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt
In den Nassen 2
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
strassenverkehr(at)mtk.org
Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr
Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr
- Begleitetes Fahren mit 17 - Antrag
- Begleitetes Fahren mit 17 - Beiblatt zum Antrag (Eintragung Begleitperson)
- Führerscheinzuschuss - Förderrichtlinie
- Führerscheinzuschuss Feuerwehr - Antrag
- Führerscheinzuschuss Feuerwehr - Checkliste
- KFZ - Antrag Zulassung mit Vollmacht (Händler)
- KFZ - Antrag Zulassung mit Vollmacht (Privatperson)
- KFZ - Einverständniserklärung für KFZ-Zulassung auf eine GbR
- KFZ - Einwilligung zur Zulassung eines KFZ auf einen minderjährigen Halter (§§106, 107 BGB)
- KFZ - Erklärung Empfangsberechtigte gem. §46 FZV
- KFZ - SEPA-Lastschriftmandat für Einzug der KFZ-Steuer
- KFZ - Vollmacht zur Zulassung eines KFZ
- Kleine Kennzeichen Ausnahmegenehmigung (Antrag auf Erteilung)