In einen Regionalplan Einsicht nehmen
Sie können in einen Regionalplan Einsicht nehmen.
Leistungsbeschreibung
Mit einem regionalen Raumordnungsplan, auch Regionalplan genannt, steuert die zuständige Planungsbehörde die räumliche Entwicklung einer Region. In dem Plan legt sie die Ziele der räumlichen Entwicklung für die Region fest.
Der Regionalplan regelt somit die Nutzung von Flächen in einer bestimmten Region.
Neue oder geänderte Regionalpläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten Regionalplan nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der Landesbehörde einzusehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.
Der Regionalplan besteht im Allgemeinen aus:
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Planzeichnung mit verschiedenen Karten und Plänen, zum Beispiel
- Zonierungskarte mit der räumlichen Aufteilung des Gebietes
- Verkehrsplan
- Karte der Umweltschutzgebiete
-
Texte zu den Festlegungen, zum Beispiel
- Angabe der Entwicklungsziele,
-
Leitlinien und möglichen Regelungen zu
- Siedlungsentwicklung,
- Infrastruktur,
- Umweltschutz und
- Regionalplanung
- Begründung mit Erläuterung der Hintergründe und den Zielen und Konzepten.
- Anhänge und Gutachten
Verfahrensablauf
Sie können den Regionalplan und eventuelle zusätzliche Dokumente von Regionalplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie einen Regionalplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.
An wen muss ich mich wenden?
Regierungspräsidium Kassel für den Regionalplan Nordosthessen
Regierungspräsidium Gießen für den Regionalplan Mittelhessen
Regierungspräsidium Darmstadt für den Regionalplan Südhessen
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Kassel für den Regionalplan Nordosthessen
Regierungspräsidium Gießen für den Regionalplan Mittelhessen
Regierungspräsidium Darmstadt für den Regionalplan Südhessen
Vorraussetzungen
- keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
- keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
§ 10 Absatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG)
§ 13 Raumordnungsgesetz (ROG)
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht
In einen Regionalplan Einsicht nehmen in Hessen
In einen Regionalplan Einsicht nehmen in Hessen
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 31.1 - Regional- und Bauleitplanung
Wilhelminenstraße 13
64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 31.1 - Regional- und Bauleitplanung
64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
+49 6151 12-8925
+49 611 3276-42286
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Organigramm des Regierungspräsidiums Darmstadt
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