Baubeginn anzeigen
Bevor Sie mit dem Bau beginnen, müssen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde den Baubeginn Ihres Vorhabens anzeigen.
Leistungsbeschreibung
Sie als Bauherrschaft müssen den Ausführungsbeginn baugenehmigungsbedürftiger Vorhaben mindestens 1 Woche vorher der Bauaufsichtsbehörde mitteilen (Baubeginnsanzeige).
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde digital im Bauportal oder analog (Formular) den Baubeginn mit.
An wen muss ich mich wenden?
Die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
§ 56 Hessische Bauordnung (HBO) - Bauherrschaft
§ 75 Hessische Bauordnung (HBO) - Baubeginn
Anträge / Formulare
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
bauen-umwelt(at)mtk.org
Montag
Bitte mit Termin
Dienstag
Bitte mit Termin
Mittwoch
Bitte mit Termin
Donnerstag
Bitte mit Termin
Freitag
Bitte mit Termin
- Abgeschlossenheitsbescheinigung (Informationsblatt)
- Artenschutz (Informationsblatt)
- Bauaufsicht - Gebührensatzung
- Baulasterklärung
- Baulastmustertexte und Informationsblatt
- Brunnen - Anzeigeformular
- Brunnen - Hinweise zum Anzeigeformular
- Denkmalschutzrechtlicher Antrag
- Grundwasserhaltung -Merkblatt zur Anzeige oder Erlaubnis
- Musterbogen für die artenschutzrechtliche Prüfung
- Sachverständigenprüfung von Heizölverbraucheranlagen (sachverständige Stellen)