Trennungsgeld für Landesbedienstete
Leistungsbeschreibung
Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes, Richterinnen und Richter und die Beschäftigten des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Trennungsgeld.
An wen muss ich mich wenden?
An die Hessische Bezügestelle (HBS) in Kassel.
Rechtsgrundlage
Hessisches Reisekostengesetz
Hessisches Umzugskostengesetz
Hessische Trennungsgeldverordnung
Anträge / Formulare
Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.
Bemerkungen
Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung des Trennungsgeldes.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Hessische Bezügestelle
Friedrich-Ebert-Straße 106
34119
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Postanschrift
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Hessische Bezügestelle
Postfach: 10 41 29
34041
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Hessische Bezügestelle
Außenstelle Wiesbaden - Leipziger Str. 35
65191
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Postanschrift
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Hessische Bezügestelle
Postfach: 15 67
65005
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freitags 08:00 - 15:00 Uhr