Staatliche Anerkennung reglementierter Sozialberufe/Fachkräfte Soziale Arbeit beantragen (Inland)
Leistungsbeschreibung
Nachdem Sie einen Bachelor- oder Diplomabschluss an einer hessischen Hochschule in einem Studiengang der Sozialen Arbeit sowie eine Praxisphase nach § 2 Absatz 2 des Sozialberufeanerkennungsgesetzes absolviert haben, können Sie die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter, Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge an Ihrer Hochschule beantragen. Die Hochschule prüft die Voraussetzungen. Wurden alle erforderlichen Leistungen nachweislich erbracht, wird Ihnen die staatliche Anerkennung durch Ihre Hochschule erteilt.
Die Praxisphase kann je nach Hochschule studienintegriert oder im Anschluss an das Studium als Berufspraktikum abgeleistet werden.
Die Hochschulen beraten und begleiten ihre Studierenden, Absolventinnen und Absolventen während der Praxisphase.
Die staatliche Anerkennung steht für eine vertiefte Eignung und Befähigung zu eigenverantwortlicher Arbeit in allen Bereichen der sozialen Arbeit und Sozialverwaltung. Sie wird in der Berufspraxis als Einstellungs- und Vergütungskriterium relevant. Darüber hinaus bietet die staatliche Anerkennung einen öffentlich-rechtlichen Berufsschutz, indem sie die Verankerung in unterschiedlichen Rechtsgebieten regelt, zum Beispiel beim Dienst- und Datenschutzrecht.
Teaser
Wenn Sie einen hessischen Hochschulabschluss in einem Studiengang der Sozialen Arbeit sowie eine Praxisphase nach § 2 Absatz 2 des Sozialberufeanerkennungsgesetzes absolviert haben, können Sie die staatliche Anerkennung an Ihrer Hochschule beantragen.
Verfahrensablauf
- Mit dem Antrag auf staatliche Anerkennung müssen der absolvierte Bachelor oder Diplomabschluss und das Berufspraktikum erfolgreich nachgewiesen sein
- Sofern alle Voraussetzungen erfüllt und alle erforderlichen Leistungen nachgewiesen worden sind, wird die staatliche Anerkennung durch Ihre Hochschule erteilt
Voraussetzungen
- Sie haben sich an Ihrer Hochschule über die Möglichkeit der Beantragung der staatlichen Anerkennung informiert oder im zuständigen Praxisreferat Ihrer Hochschule beraten lassen
- Sie haben einen Bachelor oder Diplomabschluss in einem Studiengang der Sozialen Arbeit an einer hessischen Hochschule absolviert
- Sie haben studienintegriert oder nach Beendigung Ihres Studiums ein Berufspraktikum nach § 2 Absatz 2 des Sozialberufeanerkennungsgesetzes absolviert
- Erfolgt das Berufspraktikum an Ihrer Hochschule postgradual, das heißt nach Abschluss Ihres Bachelorstudiums, sollten Sie das Anerkennungspraktikum innerhalb von drei Jahren nach Studienabschluss abgeschlossen haben. Nach Abschluss des berufspraktischen Anerkennungsjahres findet ein Kolloquium an Ihrer Hochschule statt
- Sie können durch Ihren Hochschulabschluss und Ihre Praxiserfahrungen nachweisen, dass Sie eine vertiefte Eignung und Befähigung zur selbstverantwortlichen Arbeit im Einsatzfeld soziale Arbeit und Sozialverwaltung besitzen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter Antrag
- Identitätsnachweis
- Nachweis eines Bachelor oder Diplomabschlusses in einem Studiengang der Sozialen Arbeit an einer hessischen Hochschule
- Zeugnis der abgeschlossenen Berufspraxisphase nach § 2 Absatz 2 des Sozialberufeanerkennungsgesetzes
- Schriftliche Bestätigung der Teilnahme an der Praxisbegleitveranstaltung
Welche Gebühren fallen an?
für die Beantragung der Urkunde der staatlichen Anerkennung (gemäß der hessischen Verwaltungskostenordnung)
Gebühr: EUR 60,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer Hochschule beziehungsweise Ihres Fachbereichs über die jeweilige Antragsfrist.
Bearbeitungsdauer
Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen variiert die Bearbeitungszeit von Hochschule zu Hochschule.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Im Fall eines Nichtbestehens des Kolloquiums ergeht ein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses kann schriftlich Widerspruch eingereicht werden.
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Dekanat Sozialwesen der Hochschule RheinMain
Kurt-Schumacher-Ring 18
65197
+49 611 9495-1301
+49 611 9495-01
(Telefonzentrale)
+49 611 9495-1555
(I-Punkt)
dekanat-sw(at)hs-rm.de
Webseite des Dekanats Sozialwesen
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Öffnungszeiten des i-Punkts: Der i-Punkt - Hochschule RheinMain (hs-rm.de)
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Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Dekanats Sozialwesen über die aktuellen Öffnungs- und Sprechzeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Institut für Kindheits- und Schulpädagogik - FB03 - Sozial- und Kulturwissenschaften
Karl-Glöckner-Str. 21B
35394
+49 641 99-16400
(Studierenden-Hotline Call Justus)
+49 641 99-24196
simone.dumpies(at)erziehung.uni-giessen.de
Webseite des Instituts für Kindheits- und Schulpädagogik
- Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Instituts für Kindheits- und Schulpädagogik über die aktuellen Öffnungs- und Sprechzeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Praxisreferat (Fachbereich Soziale Arbeit) der Hochschule Darmstadt
Adelungstraße 51
64283
+49 6151 16-38820
+49 6151 16-38698
praxisreferat.fbs(at)h-da.de
Webseite des Praxisreferats (Fachbereich Soziale Arbeit)
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Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Praxisreferats (Fachbereich Soziale Arbeit) über die aktuellen Öffnungs- und Sprechzeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Praxisreferat der Hochschule Fulda (Fachbereich Sozialwesen)
Leipziger Straße 123
36037
+49 661 9640-209
+49 661 9640-2425
Webseite des Praxisreferats (Fachbereich Sozialwesen)
- Öffnungszeiten – Hochschule Fulda (hs-fulda.de)
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Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Praxisreferat Soziale Arbeit der Frankfurt University of Applied Sciences
Nibelungenplatz 1
60318
praxisreferat_sozarb(at)fb4.fra-uas.de
Webseite der Frankfurt University of Applied Sciences
Webseite des Praxisreferats Soziale Arbeit (Fachbereich 4)
- Öffnungszeiten der Campus-Gebäude: Lageplan und Anfahrt | Frankfurt UAS (frankfurt-university.de)
- Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des Praxisreferats Soziale Arbeit über die aktuellen Öffnungs- und Sprechzeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.