Pflegebedürftige unter 60-jährige Menschen in einem Wohnpflegeheim
Leistungsbeschreibung
Wohnpflegeheime sind Einrichtungen für erwachsene Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung einen sehr hohen Pflegebedarf haben und deshalb nicht mehr zu Hause wohnen können. Es werden sowohl Angebote zur Alltagsgestaltung, sowie zur Tagesstruktur unterbreitet als auch die notwendige pflegerische Versorgung sichergestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung,
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.
Rechtsgrundlage
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53-60 SGB XII
Was sollte ich noch wissen?
Alternativen zur Vermeidung einer stationärer Betreuung können Betreutes Wohnen oder die Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste sein.
Wohnen in einer besonderen Wohnform
(Landeswohlfahrtsverband Hessen)
Bemerkungen
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des LWV Hessen zum Thema "Teilhabe und Pflege im Wohnpflegeheim".
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44
65189