Hilfsmittel für Krankenversicherte Finanzierung Blindenführhund
Leistungsbeschreibung
Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.
Teaser
Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Voraussetzungen
- Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
- Verordnung durch den Augenarzt
- Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
- persönliche Eignung des Hundehalters
- täglicher Auslauf
- Halter muss ein Mobilitätstraining absolviert haben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht
Welche Gebühren fallen an?
Übernahme der Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes sowie einer monatlichen Pauschale für die Unterhaltskosten durch die Krankenkasse.
Bearbeitungsdauer
Über Anträge auf Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Antragseingang entscheiden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Anträge / Formulare
Fragen Sie bei der jeweiligen Versicherung an, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration