Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen - Zuschuss Gewährung
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Forstentwicklung werden forstwirtschaftliche Vorhaben im Privat- und Kommunalwald gefördert.
Innerhalb dieses Förderprogrammes wird folgendes gefördert:
(1) Förderung der Erstaufforderung
(2) Förderung einer naturnahmen Waldbewirtschaftung
- Vorarbeiten
- Waldumbau
- Jungbestandspflege
- Bodenschutzkalkung
- Bodenschonende Holzernte
- Zertifizierung
- Waldentwicklung
(3) Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen
- Waldpflegevertrag
- Mitgliederinformation und Mitgliederaktivierung
- Zusammenfassung des Holzangebotes
- Professionalisierung
(4) Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur
- Forstwirtschaftlicher Wegebau
- Förderung von Holzkonservierungsanlagen
- Kalamitäten
Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen
- Räumung
- Waldschutz I
- Waldschutz II
- Holzlagerplätze
- Wiederaufforstung
Kooperationspartnerinnen beziehungsweise Kooperationspartner sind: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz; Regierungspräsidium Darmstadt, V52-Forsten, Hilperstraße 31, 64295 Darmstadt sowie die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland.
Teaser
Das Programm fördert forstwirtschaftliche Vorhaben im Privat- und Kommunalwald.
Verfahrensablauf
Die Anträge sind online im Agrarportal Hessen zu stellen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat V 52 Forsten.
Voraussetzungen
Die aktuellen Voraussetzungen finden Sie immer in der aktuellen Richtlinie.
Darüber hinaus gibt es ebenfalls die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Förderantrag zur Förderung der ländlichen Entwicklung
- Ggf. weitere Anlagen je nach Vorhaben und Sachlage
- Antrag auf Bewilligung Zahlung und Verwendungsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
Für Sie fallen keine Kosten bei dieser Förderung an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Folgende Fördermaßnahmen haben zwei Antragsfristen im Jahr, immer zum 01.03. sowie zum 01.09.:
- A1 - Neuanlage von Wald
- B2 - Waldumbau
- B3 - Jungbestandspflege
- B4 - Bodenschutzkalkung
- D1 - Wegebau
Bearbeitungsdauer
Für das Förderprogramm gibt es keine gesetzlichen Bearbeitungsfrist.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald in Hessen.
Anträge / Formulare
- Formulare vorhanden: nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 52 - Forsten
Wilhelminenstraße 1-3
64283
+49 6151 12-5526
+49 6151 12-6437
forstfoerderung(at)rpda.hessen.de
Forsten auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Kaiserleistraße 29-35
63067