Sanierung und Insolvenz
Ist Ihr Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ist in manchen Fällen ein Insolvenzverfahren notwendig. In anderen Fällen kann eine außergerichtliche Sanierung von Vorteil sein: Sie sparen Kosten für Gericht, Verwaltung und Insolvenzverwalter und der Sanierungsversuch muss nicht öffentlich gemacht werden. Hier finden Sie Verwaltungsleistungen und Behördenkontakte, die Sie in Ihrer Notlage unterstützen.
Zugehörige Leistungen
- Bescheinigung über das Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens oder eines Insolvenzantrages zum Nachweis geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse gegenüber anderen Stellen beantragen
- Einfache vollstreckbare Ausfertigung eines Titels zum Zwecke der Zwangsvollstreckung beantragen
- Erbenhaftung
- Insolvenzgeld beantragen
- Löschung der Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer beantragen
- Löschung eines von mehreren betriebenen Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben
- Öffentliche Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren
- Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
- Schuldnerverzeichnis
- Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes Löschung