Außergerichtliche Verfahren und Streitschlichtung
Schlichten muss kein Umweg sein, sondern kann Sie direkt zur Lösung führen. Gerichtsverfahren kosten häufig viel Zeit, Geld und Nervenkraft. Die Durchführung einer Schlichtung kann dagegen viele Risiken und Unannehmlichkeiten der Prozessführung ersparen.
Zugehörige Leistungen
- Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr der oder dem Beschuldigten die Anhörung gewähren
- Beschwerde über gesetzliche Sozialversicherung einreichen
- Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung
- Obligatorische Streitschlichtung
- Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle Energie stellen
- Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle für Investmentfonds stellen
- Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle für genossenschaftliche Banken stellen
- Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle für private Banken stellen
- Schlichtungsantrag beim Ombudsmann Immobilien des IVD stellen