Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 42 - Abfallwirtschaft
Anschrift
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 42 - Abfallwirtschaft
Kreuzberger Ring 17a + b
65205 Wiesbaden, Landeshauptstadt
+49 611 3309-2604
+49 611 3309-2444
zur Webseite des Regierungspräsidium Darmstadt - IV / Wi 42
abfallwirtschaft-wi(at)rpda.hessen.de
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.
- Abfallentsorgernummer Erteilung
- Abfallerzeugernummer beantragen
- Abfallmakler/in, Genehmigung
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung im Rahmen von Repowering einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien
- Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen von Verwertungsabfällen aus privaten Haushaltungen
- Ausfuhr (Verbringung) von "grünen" Abfällen zur Verwertung innerhalb der EU
- Deponien
- Entsorgungsnachweis Bestätigung
- Erlaubnis für die Beförderung von Abfällen beantragen
- Erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage aufgrund von Gesetzesänderung anzeigen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Messbericht über Einzelmessungen von Luftschadstoffen bei Anlagen gemäß Genehmigungsbescheid vorlegen
- Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei sonstigen Anlagen vorlegen
- Sachverständige zur Überprüfung von Langzeitlagern (§ 24 Deponieverordnung); Bestimmung
- Sammelentsorgungsnachweis Bestätigung
- Störfallrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb oder die Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage anzeigen
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG beantragen