Wirtschaftsförderung regional
Unternehmerinnen und Unternehmern, Bürgerinnen und Bürgern, die in Hessen investieren oder tätig werden wollen, stehen in den C- und D-Fördergebieten Hilfen zur Verfügung.
Leistungsbeschreibung
.Mit der gewerblichen Regionalförderung werden gewerbliche Investitionen gefördert, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen, Beschäftigung und Einkommen zu schaffen und zu sichern, und auch Transformationsprozesse zu beschleunigen.
Verfahrensablauf
- Nutzen Sie vorab die kostenfreie und unabhängige WIBank-Förderberatung Hessen oder den WIBank-Förderfinder zur Ermittlung des passenden Förderprodukts.
- Die Anträge sind vor Beginn der Maßnahme direkt bei der WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank) einzureichen, in der Regel über deren digitales Kundenportal.
- Die Bewilligungsbehörde beteiligt ein Beratungsgremium als programmbeteiligte Stelle, dessen Geschäftsordnung auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum eingestellt ist und das eine Empfehlung zur Förderung des beantragten Vorhabens aussprechen kann.
Förderberatung der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Förderfinder der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
An wen muss ich mich wenden?
Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die WIBank.
Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten r regionalen Wirtschaftsförderung in Hessen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raumund Landesentwicklung.
Förderung für Unternehmen und Gründungen
Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank)
Zuständige Stelle
Die WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank) ist die zuständige Bewilligungsbehörde.
Zuständig für alle Grundsatzfragen der Wirtschaftsförderung im engeren Sinne ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Vorraussetzungen
- Es soll ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gefördert werden.
- Gefördert werden Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung der Produktion oder der Erwerb einer stillgelegten Betriebsstätte.
- Es muss ein nachhaltiger Beitrag zur Schaffung neuer oder zur Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze geleistet werden.
- Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
- Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens 5 Jahre im Betrieb verbleiben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vor Beginn der Maßnahme muss der Antrag auf Gewährung der Zuwendung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) als Bewilligungsbehörde gestellt werden. Nähere Informationen hierzu können dem Internetauftritt der WIBank entnommen werden.
Rechtsbehelf
Gegen einen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Klage erhoben werden.
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Wirtschaftsförderung
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
06192 202-301
(Wirtschaftsförderung)
06192 202-283
(Tourismus)
06192 202-5283
06192 202-5301
Wirtschaftsfoerderung(at)hofheim.de
tourismus(at)hofheim.de
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Sprechzeiten der Verwaltung
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach am Main, St.
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
info(at)wibank.de