Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft bei Bezug von Grundsicherung beantragen
Wenn Sie Mietschulden haben und der Verlust Ihrer Unterkunft droht, können Sie beim Jobcenter finanzielle Hilfe beantragen.
Leistungsbeschreibung
Mietschulden können übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft erforderlich ist.
Wenn Sie Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen und die Gefahr besteht, dass Sie wegen Mietschulden Ihre Wohnung verlieren, können das zuständige kommunale Jobcenter oder die zuständige gemeinsame Einrichtung in bestimmten Fällen auf Antrag Leistungen zur Tilgung Ihrer Schulden erbringen. Diese Unterstützung erhalten Sie in der Regel in Form eines Darlehens.
Diese Unterstützung können Sie erhalten, wenn Sie nicht in der Lage sind, den Mietrückstand mit eigenen Mitteln oder durch Hilfe Dritter zu begleichen. Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist immer eine Einzelfallentscheidung, bei der geprüft wird, ob alle Voraussetzungen für eine (darlehensweise) Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind. Zudem erfolgt eine Prüfung, warum es zu Mietschulden beziehungsweise Mietrückständen gekommen ist.
Wenn Ihr kommunales Jobcenter oder Ihre kommunale gemeinsame Einrichtung zu der Einschätzung kommt, dass Sie das Geld für etwas anderes als den Ausgleich Ihrer Mietschulden verwenden werden, erfolgt die Zahlung direkt an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn
- Mietrückstände bestehen, die zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen,
- Strom- oder Gasrechnungen nicht bezahlt wurden und dies dazu geführt hat, dass Ihnen der Strom oder das Gas abgestellt wurde,
- Sie aufgrund von Krankheit oder Suchtproblemen nicht in der Lage sind, das Geld zum Ausgleich Ihrer Mietrückstände zu verwenden, oder
- Anhaltspunkte auf Schulden bestehen.
Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Übernahme von Mietrückständen beim zuständigen Jobcenter.
- Sie legen die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen vor.
- Das Jobcenter prüft Ihren Antrag und die Voraussetzungen für eine Übernahme der Mietrückstände.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung
Zuständige Stelle
Jobcenter
Vorraussetzungen
- Die Kosten für Ihre aktuelle Unterkunft sind angemessen.
- Ohne die Unterstützung droht Ihnen Wohnungslosigkeit
- Durch die Begleichung der Mietschulden kann die Kündigung noch unwirksam gemacht und die Unterkunft gesichert werden.
- Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat sich schriftlich mit der Fortführung des Mietverhältnisses einverstanden erklärt.
- Es gibt keine Möglichkeit, die Notlage aus eigener Kraft zu beseitigen, zum Beispiel durch Ersparnisse oder die Vereinbarung einer Ratenzahlung mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter .
- Zukünftige Mietzahlungen sind gesichert, zum Beispiel durch Direktzahlungen des zuständigen Leistungsträgers.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Übernahme der Mietschulden
- als Nachweis über den Mietrückstand: aktuelle Forderungsaufstellung oder Mietkontoauszug;
- Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage
- Mietvertrag oder Mietbescheinigung
- Nebenkostenabrechnung
- Einkommensnachweis aller im Haushalt lebender Personen der letzten 3 Monate, zum Beispiel Lohnabrechnungen
- fortlaufende Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- gegebenenfalls Ablehnung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieterin oder des Vermieters, einer Bank
- gegebenenfalls weitere für die Entscheidung erforderliche Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Sie sollten sich jedoch möglichst frühzeitig an das Jobcenter wenden, wenn Mietrückstände entstanden sind oder Wohnungslosigkeit droht.
Rechtsgrundlage
§ 22 Absatz 7, 8 und 9 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zur Antragstellung finden Sie auch auf der Sozialplattform.
Informationen zur Übernahme von Mietrückständen auf der Internetseite der Sozialplattform
Bildung und Teilhabe - bei Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Education and participation - when receiving basic income support in old age and in the event of reduced earning capacity
Übernahme von Mietrückständen während des Bezugs von Bürgergeld beantragen in Hessen
Übernahme von Mietrückständen während des Bezugs von Bürgergeld beantragen in Hessen
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Kommunales Jobcenter
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
leitung.kommunalesjobcenter(at)mtk.org
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
- Asyl - Gewährung von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII (Antrag)
- Bildung und Teilhabe - Anhang Klassenfahrt
- Bildung und Teilhabe - Allgemeines Antragsformular
- Bildung und Teilhabe - Anhang Lernförderung
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_BB_besonderer Bedarf (nicht einmalig)
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_EKS_Erklärung Einkommen aus selbst.Tätigk._Gewerbebetrieb_Land_Forstwirtschaft
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_EKS_Hinweise für Selbstständige
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_EK_Einkommensverhältnisse Person ab 15 Jahre in BG
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_HG_Haushaltsgemeinschaft
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_KAS_vorl.Erklärung_Einkommen aus selbst.Tätigkeit_Gewerbebetrieb_Land_Forstwirtschaft
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_KI_Kind unter 15 Jahre in BG
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_MEB_Mehrbedarf kostenaufwändige Ernährung
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_SV_Sozialversicherung
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UF_Unfallfragebogen
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UH1_Trennungsunterhalt_nachehelicher_nachpartnerschaftlicher UH
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UH2_UH aus Schwangerschaft bzw. Betreuung nichtehelicher Kinder
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UH3_Kinder unter 25 Jahren ggü Elternteil außerhalb BG
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_UH4_Antragsteller_Partner_unter 25 Jahren ggü Eltern außerhalb BG
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_VE_Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_VM_Vermögensverhältnisse Antragsteller und in BG lebende Person
- Bürgergeld_SGBII_Anlage_WEP_für weitere Person ab 15 Jahre in BG
- Bürgergeld_SGBII_Antrag auf Gewährung von sozialen Leistungen
- Bürgergeld_SGBII_Weitergewährungsantrag (Antrag)
- Mietangebot für Anträge nach dem SGB II und SGB XII
- Mietbescheinigung für Anträge nach SGB II und SGB XII