Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen
Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.
Vorraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
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einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.
Rechtsgrundlage
§§ 61 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
§ 55 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 37 Personenstandsgesetz (PStG)
Anträge / Formulare
Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.
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Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall auf deutschen Seeschiffen in Hessen
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