Kircheneintritt/Kirchenaustritt

Leistungsbeschreibung

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

Verfahrensablauf

  • Sie erklären Ihren Kircheneintritt oder Kirchenaustritt schriftlich oder gegebenenfalls online gegenüber der zuständigen Stelle. 
     

An wen muss ich mich wenden?

Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Vorraussetzungen

  • Sie möchten aus einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft austreten, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Rechtsbehelf

Entfällt


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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Bürgerbüro und Statistik

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-270
06192 26320

www.hofheim.de
buergerbuero(at)hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr