Heizölanlage
Leistungsbeschreibung
Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:
- die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
- die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
- alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
bauen-umwelt(at)mtk.org
Montag
Bitte mit Termin
Dienstag
Bitte mit Termin
Mittwoch
Bitte mit Termin
Donnerstag
Bitte mit Termin
Freitag
Bitte mit Termin
- Abgeschlossenheitsbescheinigung (Informationsblatt)
- Artenschutz (Informationsblatt)
- Bauaufsicht - Gebührensatzung
- Baulasterklärung
- Baulastmustertexte und Informationsblatt
- Brunnen - Anzeigeformular
- Brunnen - Hinweise zum Anzeigeformular
- Denkmalschutzrechtlicher Antrag
- Grundwasserhaltung -Merkblatt zur Anzeige oder Erlaubnis
- Musterbogen für die artenschutzrechtliche Prüfung
- Sachverständigenprüfung von Heizölverbraucheranlagen (sachverständige Stellen)