Bauzustand anzeigen
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Fortschritt Ihres Bauvorhabens mitteilen?
Leistungsbeschreibung
Die Bauherrschaft muss der unteren Bauaufsichtsbehörde die Fertigstellung des Rohbaus, die abschließende Fertigstellung und ggf. die Nutzungsaufnahme vor Fertigstellung mitteilen.
Verfahrensablauf
Sie füllen den/die Vordrucke digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Vorraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Weiterführende Informationen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
bauen-umwelt(at)mtk.org
Montag
Bitte mit Termin
Dienstag
Bitte mit Termin
Mittwoch
Bitte mit Termin
Donnerstag
Bitte mit Termin
Freitag
Bitte mit Termin
- Abgeschlossenheitsbescheinigung (Informationsblatt)
- Artenschutz (Informationsblatt)
- Bauaufsicht - Gebührensatzung
- Baulasterklärung
- Baulastmustertexte und Informationsblatt
- Brunnen - Anzeigeformular
- Brunnen - Hinweise zum Anzeigeformular
- Denkmalschutzrechtlicher Antrag
- Grundwasserhaltung -Merkblatt zur Anzeige oder Erlaubnis
- Musterbogen für die artenschutzrechtliche Prüfung
- Sachverständigenprüfung von Heizölverbraucheranlagen (sachverständige Stellen)