Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen

Für die Änderung bestimmter baulicher Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

Leistungsbeschreibung

Für die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung sowie Nutzungsänderung benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Für einen Sonderbau (zum Beispiel Hochhäuser) wird die Baugenehmigung im herkömmlichen Baugenehmigungsverfahren erteilt.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
  • Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
  • Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde die Genehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

Die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).

Vorraussetzungen

Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare sind vollständig digital im Bauportal oder analog eingereicht. Dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bauvorlagen (digital im Bauportal oder analog), die für die Beurteilung der Änderung erforderlich sind 
  • Baubeschreibung
  • In der Regel ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte
  • Beschreibung des Vorhabens/Änderungen
  • Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Änderung

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage. Die jeweiligen Kommunen können durch Satzung abweichende Gebühren vom Gebührenverzeichnis der Verwaltungskostenordnung festsetzen. Wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Bauaufsichtsbehörde.


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stellen und Formulare