Wasserzähler Ablesung

 

Jährliche Ablesung der Wasserzähler

Seit 2017 werden von den Stadtwerken Hofheim keine Wasserzählerableser mehr entsendet. Stattdessen werden die Bürger im November angeschrieben und um Mitteilung ihres Wasserzählerstandes gebeten. Der Zählerstand kann bis Ende des Jahres entweder mit der mitgelieferten Antwortkarte abgeben oder in das Onlineportal eintragen werden.

Der Wasserzählerstand kann auf zwei Wegen mitgeteilt werden:

  1. Online über folgenden Link: Stadtwerke Hofheim am Taunus - Zählerstandserfassung oder den auf dem Anschreiben eingedruckten QR-Code in Verbindung mit einem entsprechenden Endgerät. Bei dieser Möglichkeit werden zur Anmeldung die auf dem Anschreiben genannten Login-Daten benötigt.

     

  2. Postalisch über die integrierte, abtrennbare Postkarte, die ausgefüllt und portofrei an die Stadtwerke Hofheim zurückgesendet werden kann.
     

Die Zählerstände müssen bis spätestens 2. Januar / 12.00 Uhr abgegeben werden

Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass viele Objekte im Hofheimer Stadtgebiet bereits mit einem elektronischen Wasserzähler mit digitaler Anzeige ausgestattet wurden. Für diese Objekte versenden die Stadtwerke kein Anschreiben. Deren Zählerstände werden zum Stichtag 31. Dezember ausgelesen. Eine manuelle Zählerablesung und -meldung durch die Hofheimer Bürgerinnen und Bürger ist hier nicht mehr notwendig.

 

 

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Stadtwerke

    Ahornstraße 3
    65719 Hofheim am Taunus


06192 9931-0

https://www.hofheim.de
Stadtwerke(at)hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.