Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens
Leistungsbeschreibung
Die Freiherr-vom-Stein-Plakette wird an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verliehen, die sich im Bereich der Kommunalpolitik besonders verdient gemacht haben.
Verfahrensablauf
Vorschläge zur Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens können schriftlich beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz unter Beifügung von Informationen über den Lebenslauf und die besonderen herausragenden Verdienste der betreffenden Person eingereicht werden.
An wen muss ich mich wenden?
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Voraussetzungen
Die Auszeichnung wird nach strengen Maßstäben vergeben. Sie wird an Personen des öffentlichen Lebens verliehen, die durch ihre Tätigkeit im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung außerordentliche und in der Regel überregionale Verdienste erworben haben. Dabei ist insbesondere herausragendes ehrenamtliches Engagement auf kommunaler Ebene von Bedeutung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausführlicher Lebenslauf und die Darstellung der besonderen herausragenden Verdienste der betreffenden Person.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
In den letzten sechs Wochen vor Wahlen findet in aller Regel keine Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens statt.
Bearbeitungsdauer
4-6 Wochen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Der Antrag ist unmittelbar beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz einzureichen.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz - Abteilung IV Kommunale Angelegenheiten
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185