Pflegeversicherung: Versicherungspflicht für Versicherte in der privaten Krankenversicherung
Leistungsbeschreibung
In Deutschland muss jeder Einwohner über eine Kranken- und Pflegeversicherung verfügen.
Wenn Sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, müssen Sie eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Der Vertrag kann auch bei einem anderen privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Das Wahlrecht muss innerhalb von 6 Monaten ausgeübt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Ein privates Krankenversicherungsunternehmen oder ein anderes die Pflegeversicherung betreibendes Versicherungsunternehmen.
Voraussetzungen
Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung besteht für
- alle privat Krankenversicherten,
- Beamten und ihnen gleichgestellte Personen,
- Heilfürsorgeberechtigte,
- Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahn.
Rechtsgrundlage
§§ 23, 25 und 121 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)
Was sollte ich noch wissen?
Nach § 121Abs. 1 SGB XI handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig
- der Versicherungspflicht zum Abschluss oder zur Aufrechterhaltung des privaten Pflegeversicherungsvertrages nach § 23 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB XI oder § 23 Abs. 4 SGB XI oder der Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des privaten Pflegeversicherungsvertrages nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XI nicht nachkommt und
- mit der Entrichtung von 6 Monatsprämien zur privaten Pflegeversicherung in Verzug gerät.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 Euro geahndet werden.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration