Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
Teaser
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
Verfahrensablauf
Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um eine Anzeige handelt, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, wenn Sie innerhalb eines Monats nichts von der Behörde gehört haben.
Sollte für Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Zulassung, Befreiung oder Genehmigung nötig sein, werden Sie innerhalb eines Monats eine Rückmeldung erhalten.
Zuständige Stelle
Zuständige Behörden ergeben sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte, meistens die Unteren Wasserbehörden.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
bauen-umwelt(at)mtk.org
https://www.mtk.org
Montag
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Dienstag
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