Drogen- und Suchtberatung
Leistungsbeschreibung
Fast jede Stadt verfügt über Beratungsstellen für Menschen mit Suchtproblemen. Dort arbeiten ausgebildete und erfahrene Beraterinnen und Berater: Psychologen, Sozialarbeiter, Ärzte. Direkt Betroffene, Angehörige und vor allem auch Eltern können sich an diese Stellen wenden. Teilweise sind diese Beratungsstellen auf Abhängigkeiten von bestimmten Suchtmitteln bzw. auf verhaltensbezogene Süchte (z.B. Glücksspielsucht, exzessiver Medienkonsum) spezialisiert.
Die Beratungsstellen arbeiten kostenlos. Bei der Beratung werden die vertraulichen Informationen nicht an die Polizei weitergeleitet. Auf Wunsch sind alle Gespräche anonym. Genau wie Ärzte sind Suchtberater zum Schweigen verpflichtet auch wenn es um illegale Drogen geht.
An wen muss ich mich wenden?
Im Telefonbuch finden Sie Beratungsstellen unter:
- den Stichworten Suchtberatungsstelle, Psychosoziale Beratungsstelle oder Jugend- und Drogenberatungsstelle
- Wohlfahrtsverbände, z. B. Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritasverband, Der Paritätische Hessen, Deutsches Rotes Kreuz oder Diakonisches Werk
- örtliche Gesundheitsämter
Darüber hinaus gibt es an vielen Schulen einen so genannten "Suchtberater". Das ist eine Pädagogin oder ein Pädagoge, die oder der die Aufgabe hat, den Schülerinnen und Schülern bei Drogen- oder Suchtproblemen zu helfen. Sie oder er kann bei der Auswahl geeigneter Angebote helfen oder gibt Unterstützung, um einen Weg aus der Sucht zu finden.
Die Adressen von Suchtberatungsstellen in Hessen erhalten Sie u. a. auch über die Adressdatenbank der "Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e.V".
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen zum Thema Drogen und Sucht:
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Gesundheitsamt
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
gesundheitsamt(at)mtk.org
https://www.mtk.org
Amtsärztliche Sprechstunde, Untersuchung und Beratungen nur nach Vereinbarung.
Montag
nur mit Terminvereinbarung
Dienstag
nur mit Terminvereinbarung
(Ausnahme: Offene STI-Sprechstunde von 13.00 - 15.00 Uhr)
Mittwoch
nur mit Terminvereinbarung
Donnerstag
nur mit Terminvereinbarung
Freitag
nur mit Terminvereinbarung