Außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbunden sind, Leistungen an Arbeitgeber
Leistungsbeschreibung
Leistungen zum Ausgleich der Belastung des Arbeitgebers durch eine nicht nur vorübergehend behinderungsbedingt wesentlich verminderte Arbeitsleistung des schwerbehinderten Arbeitnehmers.
Ist eine regelmäßige Unterstützung bei der Arbeitsausführung des schwerbehinderten Menschen durch Kollegen oder Vorgesetzte aus behinderungsbedingten Gründen notwendig, kann der Arbeitgeber eine Entschädigung für den Arbeitsausfall des Kollegen erhalten, z.B. Vorlesekraft von Blinden.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistung ist ab dem Monat der Antragstellung möglich
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sehen Sie dazu auch das Faltblatt 19, „Außergewöhnliche Belastungen, eine Information für schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber".
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44
65189
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Herr Lambert