Wechsel des Bauleiters anzeigen
Leistungsbeschreibung
Der Wechsel des Bauleiters ist anzuzeigen.
Teaser
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Wechsel des Bauleiters mitteilen?
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel des Bauleiters mit.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Voraussetzungen
Der Bauleiter hat gewechselt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Antrag auf eine Baugenehmigung stellen
Verwaltungsportal Hessen
Herausgebende Stelle
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
bauen-umwelt(at)mtk.org
https://www.mtk.org
Montag
Nach Terminvereinbarung
Dienstag
Nach Terminvereinbarung
Mittwoch
Nach Terminvereinbarung
Donnerstag
Nach Terminvereinbarung
Freitag
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