Haushalt 2023
Der Haushaltsplan beinhaltet sämtliche Einnahmen und Ausgaben einer Kommune, die diese innerhalb des sog. Haushaltsjahres bewirtschaftet. Er mündet in die Haushaltssatzung, die i.d.R. jährlich durch die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist. Diese Haushaltssatzung legt den verbindlichen Handlungsrahmen fest und ermächtigt den Magistrat als ausführendes Organ in sämtlicher finanzieller Hinsicht.
Über unser Bürgerinformationssystem haben sie jederzeit die Möglichkeit, die aktuelle Entwicklung der Haushaltsberatungen ab dem Jahr 2009 zu verfolgen. Hier finden Sie auch die entsprechenden Vorlagen und Fortschreibungen zu den jeweiligen Haushaltsplänen der Vorjahre.
Die Haushaltsrede zur Einbringung und der Haushaltsplan 2023 werden unten zum Download zur Verfügung gestellt.
Nach Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch die Stadtverordnetenversammlung und Genehmigung dieser durch den Landrat des Main-Taunus-Kreises als Aufsichtsbehörde, erfolgt die öffentliche Bekanntmachung. Erst mit Ablauf dieser erlangt die Haushaltssatzung und damit auch der Haushaltsplan seine volle Rechtskraft.