Bau-Beratung


Es gibt verschiedene Gesetze zum Bauen.
Zum Beispiel:
- Wo Sie bauen dürfen.
- Was Sie bauen dürfen.
Das steht im Bau-Gesetz-Buch.
Die Abkürzung dafür ist: BauGB.
Und in der Hessischen Bau-Ordnung.
Und in anderen Planungs-Vorgaben.
Sie brauchen eine Erlaubnis von der Stadt.
Bevor Sie auf einem Grundstück bauen dürfen.
Wenn das Grundstück in einem Bau-Plan ist,
dann nutzen wir den Plan beim Entscheiden:
Ob Sie auf dem Grundstück bauen dürfen.
Das steht in Paragraf § 30
vom Bau-Gesetz-Buch.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für Paragrafen ist: §.
Das Bau-Amt in Hofheim heißt:
Untere Bau-Aufsichts-Behörde.
Wir entscheiden über
- Bau-Anfragen
Zum Beispiel:
Wenn wir Ihren Bau-Plan prüfen sollen,
noch bevor Sie den Bau-Antrag stellen. - Bau-Anträge
Wenn Sie eine Bau-Genehmigung brauchen.
Zum Beispiel:
o Wenn Sie ein Haus neu bauen.
o Wenn Sie ein Haus umbauen.
o Wenn Sie etwas anbauen.
o Wenn Sie ein Haus abreißen wollen.
o Oder wenn Sie Ihr Haus anders nutzen wollen.
Zum Beispiel: Als Restaurant.
Wir bieten Bau-Beratungen an.
Für alle Bau-Vorhaben in Hofheim.
Manchmal brauchen Sie auch
einen Magistrats-Beschluss.
Das heißt:
Sie brauchen eine Erlaubnis
vom Magistrat der Stadt Hofheim.
Das ist eine Gruppe von Experten.
Sie muss den Bau prüfen und erlauben.
Wir können prüfen:
Ob Sie alle Anforderungen erfüllen.
Ob Sie sich an alle Gesetze halten.
Sie müssen dazu eine Bau-Anfrage stellen.
Das heißt: Sie schreiben uns eine Nachricht.
Damit wir Ihren Bau-Plan prüfen.
Bevor Sie den Bau-Antrag stellen.
Wir sagen Ihnen dann, ob Ihr Bau-Plan gut ist.
Und ob Sie den Bau-Antrag stellen können.
Montag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16 bis 18 Uhr
Bitte machen Sie vorher einen Termin.
E-Mail: bauberatung(at)hofheim.de



Sie brauchen zum Bauen
eine Erlaubnis von der Stadt.
Das nennen wir: Bau-Genehmigung.
Damit Sie die Bau-Genehmigung bekommen,
müssen Sie alle Anforderungen erfüllen:
1. Planungs-rechtliche Anforderungen
Zum Beispiel:
- Sie brauchen Bau-Pläne:
Wie das Grundstück bebaut werden soll.
Wo es Frei-Flächen gibt.
Wie der Außen-Bereich gestaltet wird.
Wie der Innen-Bereich gestaltet wird. - Sie müssen alle Gesetze einhalten.
Zum Beispiel:
Die Satzungen von der Stadt Hofheim.
Sie stehen im Hofheimer Stadt-Recht.
In den Satzungen steht:- Was Sie verändern dürfen.
- Was Sie erhalten müssen.
- Wie Sie das Gebäude gestalten dürfen.
Zum Beispiel: Die Stell-Platz-Satzung.
Darin stehen Regeln für Stell-Plätze.
Wo Fahrräder und Autos parken sollen.
Die Stadt prüft die planungs-rechtlichen Anforderungen.
Ob Sie die städtischen Satzungen einhalten.
2. Bau-ordnungs-rechtliche Anforderungen
Die untere Bau-Aufsichts-Behörde prüft
die bau-ordnungs-rechtlichen Anforderungen.
Zum Beispiel: Die Hessische Bau-Ordnung.
Bau-ordnungs-rechtliche Anforderungen
sind zum Beispiel:
- Brand-Schutz:
Kann das Gebäude leicht brennen?
Gibt es Not-Ausgänge? - Statik:
Steht das Gebäude sicher?
Oder kann das Gebäude einstürzen?
Die mündliche Beratung ist kostenlos.
Wenn Sie zu den Sprech-Zeiten kommen.
Die schriftliche Beratung kostet 30 Euro.
Sie können unsere Bau-Akten ansehen.
Das ist kostenlos.
In den Bau-Akten sammeln wir
alle Infos zu Bauten in Hofheim.
Zum Beispiel: Bau-Pläne.
Wichtig:
Sie brauchen dazu eine Vollmacht.
Das ist eine schriftliche Erlaubnis.
Wir können Ihnen eine Plan-Kopie machen.
Der Preis richtet sich nach der Größe.
Die Gesetze dazu stehen
- im Bau-Gesetz-Buch.
- Innen-Bereich
Paragraf § 34. - Außen-Bereich
Paragraf § 35.
- Innen-Bereich
- und in den Satzungen
von der Stadt Hofheim.