Einkommensteuer und Kirchensteuer
Wer zahlt Einkommenssteuer? Arbeitgeber führen die Einkommensteuer für ihre Angestellten direkt ans Finanzamt ab. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient wiederum die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.
Zugehörige Leistungen
- Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug Ausstellung als Ersatzbescheinigung
- Einkommensteuer
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM)
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Heirat
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Kirchenaustritt
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse bei Trennung
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse bei Wiederaufnahme der ehelichen / lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines Lebenspartners
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von Alleinerziehenden
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung für weitere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung von Adress- und Personendaten
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Sperrung
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Steuerklasse VI bei einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis
- Kapitalertragsteuer Befreiung
- Kircheneintritt Änderung Lohnsteuer
- Kirchensteuer Festsetzung
- Lohnsteuerklassen-Wechsel während der Ehe oder Lebenspartnerschaft