Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Praxisanleiterin oder Praxisanleiter nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege beantragen
Sie möchten eine Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Praxisanleiterin oder Praxisanleiter nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege beantragen?
Leistungsbeschreibung
Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Weiterbildungsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Praxisanleiterin oder Praxisanleiter nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege erteilt.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
- die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Zuständige Stelle
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Vorraussetzungen
- Sie haben die vorgeschriebene Weiterbildung zur Praxisanleitung abgeschlossen.
- Sie haben die staatliche Prüfung bestanden.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Hessen.
- Sie besitzen eine gültige Erlaubnis zur Führung Ihrer Berufsbezeichnung.
- Wenn Sie in einem anderen Bundesland bereits eine staatliche Anerkennung erhalten haben, weisen Sie die Gleichwertigkeit Ihrer Weiterbildung nach.
- Wenn Sie eine Weiterbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen haben, weisen Sie nach, dass diese der hessischen Weiterbildung gleichwertig ist.
- Wenn Sie Ihre Weiterbildung im Ausland absolviert haben, weisen Sie die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Weiterbildung zur hessischen Weiterbildung nach.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Antragsformular (online beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege: HLfGP)
- Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes über Ihren derzeitigen Hauptwohnsitz in Hessen oder Bescheinigung über Ihren Beschäftigungsort Hessen (Arbeitgeberbescheinigung)
- Personenstandsdokument über die aktuelle Namensführung, Geburtsort und Geburtsdatum
- Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, erteilt von der zuständigen Behörde in Deutschland
- Prüfungszeugnis (staatliche Abschlussprüfung) zur abgeschlossenen Weiterbildung.
- Gegebenenfalls staatliche Anerkennung von der zuständigen Behörde in einem anderen Bundesland, wenn Sie die Weiterbildung außerhalb Hessens absolviert haben (Urkunde / Zertifikat Praxisanleitung)
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Nachweis der Weiterbildungseinrichtung über Inhalt und Umfang der absolvierten Weiterbildung. Aus diesem Nachweis müssen folgende Informationen hervorgehen:
- a) Dauer der Weiterbildung (von – bis)
- b) Art und Umfang der erteilten Unterrichtsfächer
- c) Art und Umfang der praktischen Weiterbildung.
Weitere Rückfragen bzw. Anforderung von weiteren Unterlagen sind nicht auszuschließen.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Weiterbildungsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
Rechtsgrundlage
§ 15 (1) Nr. 3 Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Postfach: 11 03 52
64218 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt