Pflegebedürftige Menschen unter 65 Jahre in einem Alten- oder Pflegeheim
Leistungsbeschreibung
„Rund um die Uhr“ Betreuung für Menschen, die pflegebedürftig sind und ständig eine umfassende pflegerische Betreuung und Förderung und ggf. Beaufsichtigung benötigen, die in einer Wohnung auch mit professioneller Unterstützung nicht gewährleistet werden kann.
Hinweis:
Für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, ist das Sozialamt vor Ort zuständig
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.
Pflegebedürftige Menschen unter 65 Jahre in einem Alten- oder Pflegeheim
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt