Gefahrstoffe
Leistungsbeschreibung
In der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) sind die Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit gefährlichen Stoffen festgelegt (u. a. Ermittlungspflicht, Allgemeine Schutzpflicht, Überwachungspflicht, Rangfolge der Schutzmaßnahmen, Vorsorgeuntersuchungen).
Die Gefährdungsbeurteilung ist zentraler Bestandteil zur Ableitung notwendiger Schutzmaßnahmen. Die Maßnahmen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Ergonomische Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe sind dabei zu berücksichtigen.
An wen muss ich mich wenden?
an das zuständige Regierungspräsidium
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zu Gefahrstoffen finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.
Gefahrstoffe
Regierungspräsidium Darmstadt)
Gefahrstoffe
(Regierungspräsidium Gießen)
Gefahrstoffe
(Regierungspräsidium Kassel)
Bemerkungen
Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig. Hier erhalten Sie ebenfalls Informationen über die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften, Ausnahmeregelungen oder die Beantragung von Erlaubnissen.
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Wiesbaden
Kreuzberger Ring 17
65205
+49 611 3309-2545
+49 611 3276-48655
arbeitsschutz(at)rpda.hessen.de
Arbeitsschutz auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr