Fachkundenachweis Waffenhandel

Als Teil des Erlaubnisverfahrens zum gewerbsmäßigen Waffenhandel müssen Sie die entsprechende Fachkunde nachweisen. Dafür legen Sie eine Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ab.

Leistungsbeschreibung

Üblicherweise erfolgt die Prüfung auf Anordnung der Behörde, bei der Sie die Waffenerlaubnis beantragt haben und kann nicht separat beantragt werden.

Je nach Umfang der von Ihnen beantragten Handelserlaubnis umfasst die Prüfung bestimmte Kategorien von Waffen.

Im theoretischen Teil der Prüfung müssen Sie Kenntnis der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie der Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen Vorschriften nachweisen.

Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine sichere Handhabung der geprüften Waffenkategorien nachweisen. Hierzu gehören unter anderem das Zerlegen und Zusammenbauen, die Benennung wesentlicher Teile und die Beschreibung der Funktionsweise.

Um die Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen und Munition erfolgreich abzulegen, brauchen Sie nicht nur ‎theoretische, sondern auch praktische Kenntnisse. Daher wird eine umfangreiche Vorbereitung empfohlen.

Wenn Sie eine Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt haben, wird die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe geprüft.

Als in die Handwerksrolle eingetragener Büchsenmeister besitzen Sie die Sachkunde bereits und müssen diese nicht erneut durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen.

Verfahrensablauf

Normalerweise beantragen Sie die Erlaubnis zum Waffenhandel und werden dann über die zuständige Erlaubnisbehörde zur Prüfung gemeldet. Bei einigen Industrie- und Handelskammern können bzw. müssen Sie sich selbst anmelden.

  • Sie erhalten in der Regel die Mitteilung der für die Handelserlaubnis zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll.
  • Ihre Anmeldung wird durch die IHK bestätigt und Sie erhalten eine Einladung zum Prüfungstermin.
  • Sie legen die Prüfung vor Ort bei der IHK ab.
  • Sie erhalten die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Fachkundeprüfung durch die IHK.

Mit dem Nachweis der Fachkunde können Sie das Erlaubnisverfahren für den Waffenhandel weiterführen.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner für den Antrag auf Erlaubnis und die Anmeldung zur Prüfung ist die jeweils örtlich zuständige Ordnungsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte. Von dort wird der Antrag auf Prüfung der Fachkunde an die zuständige IHK weitergeleitet.

Vorraussetzungen

In der Regel muss die Behörde, bei der Sie die Waffenhandelserlaubnis beantragt haben, Sie für die Prüfung an- oder vormelden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ggf. Mitteilung der für die Handelserlaubnis zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll
  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren erfahren Sie bei der Industrie- und ‎Handelskammer (IHK), bei der Sie die Prüfung ablegen. ‎Sie ergeben sich aus der Gebührenordnung der zuständigen Landesbehörde.‎

Rechtsbehelf

  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, entnehmen Sie dem Bescheid über Nichtbestehen der Prüfung.
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

  • Formulare: In der Regel erhalten Sie alle notwendigen Formulare von der Behörde, die die Waffenhandelserlaubnis ausstellt, in einigen Fällen auch direkt von der Industrie und Handelskammer.
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftformerfordernis: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

    Börsenplatz 4
    60313 Frankfurt am Main


069 2197-1280
069 2197-1424

https://www.frankfurt-main.ihk.de
nfo(at)frankfurt-main.ihk.de

Öffnungszeiten:

IHK-Service-Center
Schillerstraße 11
60313 Frankfurt

Telefon: 069 2197-1280
Telefax: 069 2197-1424

Montag bis Freitag für Besucher:
9.00 – 16.00 Uhr

Telefonisch von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr)

Beglaubigungsstelle
Schillerstraße 11
60313 Frankfurt

Telefon: 069 2197-1213
Montag bis Freitag für Besucher:
8:00 – 16:00 Uhr

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-0
06192 201-1722

www.mtk.org
rdnungswesen(at)mtk.org

Öffnungszeiten:

Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung

Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*

Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung

Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*

Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr

* Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte

Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr

Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr

nur mit Terminvereinbarungen über die (Telefon-)Rufnummer 115 (ohne Vorwahl) oder

online unter:

https://onlinetermin.mtk.org/qmaticwebbooking/#/preselect/branch/6e2377dedb49f2593139afc7f9e12abcb813995ff7e7ae3a86278d40749d266d