Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen

Wenn Sie an einem europäischen Freiwilligendienst nach der EU-Richtlinie 2016/801 teilnehmen möchten, können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Teilnehmerin oder Teilnehmer am Europäischen Freiwilligendienst wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des freiwilligen Dienstes, höchstens aber für ein Jahr erteilt.

Die zwischen Ihnen und der aufnehmenden Einrichtung getroffene Vereinbarung muss die wesentlichen Angaben (Tätigkeitsbeschreibung, Dauer, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Betreuung, Vergütung sowie gegebenenfalls Schulungsmaßnahmen) enthalten.

Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie zudem die Zustimmung Ihrer Personensorgeberechtigten.

Neben der Teilnahme am Freiwilligendienst ist die Ausübung einer zusätzlichen Beschäftigung nicht gestattet.

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
  • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Zuständige Stelle

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig

Vorraussetzungen

  • Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) und sofern dies für die Einreise nach Deutschland erforderlich war - ein zweckentsprechendes Visum.
  • Sie haben eine formgerechte Vereinbarung mit einer seriösen Einrichtung über die Durchführung des Freiwilligendienstes geschlossen.
  • Es liegt kein gesetzlich geregelter Ablehnungsgrund vor (zum Beispiel sollten Sie nicht zu den Personen gehören, die in Deutschland internationalen Schutz genießen, die die Zuerkennung internationalen Schutzes beantragt haben, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist oder denen vorübergehend Schutz gewährt wurde; auch sollte die Sie aufnehmende Einrichtung nicht nur zu dem Zweck gegründet worden sein, die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern zu erleichtern).
  • Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
  • Visum, sofern dies für Einreise erforderlich war
  • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
  • Vereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung zur Durchführung des Europäischen Freiwilligendienstes mit Tätigkeitsbeschreibung sowie Angaben zur Dauer des Freiwilligendienstes, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Betreuung, Vergütung und eventuell enthaltenen Schulungsmaßnahmen.
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
  • Vor Vollendung des 18. Lebensjahres: Zustimmung der Personensorgeberechtigten
  • Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
  • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja



Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-0
06192 201-1722

www.mtk.org
rdnungswesen(at)mtk.org

Öffnungszeiten:

Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung

Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*

Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung

Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*

Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr

* Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte

Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr

Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr

nur mit Terminvereinbarungen über die (Telefon-)Rufnummer 115 (ohne Vorwahl) oder

online unter:

https://onlinetermin.mtk.org/qmaticwebbooking/#/preselect/branch/6e2377dedb49f2593139afc7f9e12abcb813995ff7e7ae3a86278d40749d266d