Blitzer im Stadtgebiet: Nicht überall ist der Einsatz möglich
„Wir verstehen den Wunsch vieler Anwohnerinnen und Anwohner nach einer engmaschigen oder gar ständigen Überwachung der Straßen ihrer Nachbarschaft. Doch genau hier kollidiert das berechtigte Bedürfnis nach Sicherheit mit den engen gesetzlichen Vorgaben“, erklärt Erster Stadtrat und Ordnungsdezernent Daniel Philipp. Eine Geschwindigkeitsmessung sei ein Eingriff, der rechtlich begründet, technisch machbar und vor allem verhältnismäßig sein müsse.
„Wo die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, dürfen wir trotz Bürgerwünschen nicht tätig werden. Letztlich bleibt die Eigenverantwortung der wirkungsvollste Schutz: Die Einhaltung der Tempolimits durch jeden Einzelnen sorgt für ein sicheres Miteinander – auch ohne Blitzgerät vor der eigenen Haustür“, führt die Fachbereichsleiterin für Sicherheit und Ordnung Annika Allendorff aus.
Um bei diesem Thema für mehr Transparenz zu sorgen, hat die Ordnungsbehörde die Voraussetzungen für Geschwindigkeitsmessungen zusammengetragen:
Nicht jeder Ort ist für eine Messung zulässig
Zunächst darf nicht überall dort gemessen werden, wo es gefühlt „zu schnell“ zugeht. Kontrollen konzentrieren sich auf gesetzlich definierte Schutzbereiche:Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen (z. B. Baustellen, beschädigte Brücken).
Schutzwürdige Zonen rund um Kitas, Schulen, Krankenhäuser und Seniorenheime.
Lärmschutzbereiche mit nachgewiesener Belastung.
- Verhältnismäßigkeit: Objektive Gefahr statt subjektivem Empfinden
Jede Messstelle wird auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft. Eine Messung erfolgt nach einer Priorisierung des Gefahrenpotenzials. Das bedeutet: Orte mit hohem Risiko werden bevorzugt kontrolliert. Eine Bevorzugung bestimmter Standorte allein aufgrund einer hohen Anzahl an Bürgerbeschwerden sieht der Gesetzgeber nicht vor.
- Technische Grenzen der Überwachung
Nicht jeder Wunschstandort ist technisch geeignet. Präzise Messungen erfordern oft bestimmte Fahrbahnverläufe (gerade Strecken) und ausreichend Stellfläche für Geräte wie Messanhänger oder Schränke. Kurven, starke Steigungen oder Gefälle machen eine rechtssichere Überwachung an vielen Stellen unmöglich.
- Strenge Auflagen für feste Blitzer
Stationäre Anlagen unterliegen einer strikten Genehmigungspflicht durch die Landesbehörde (Höms). Sie müssen offen erkennbar sein – sogenannte Blitzer-Attrappen sind unzulässig. Zudem wird alle zehn Jahre geprüft, ob die Anlage noch notwendig ist. Fällt der Grund weg, muss sie abgebaut werden.
Die Ordnungsbehörde steht natürlich weiterhin für Rückfragen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Geschwindigkeitskontrollen zur Verfügung. Die vorliegenden Infos sollen zu einem besseren Verständnis der Thematik für die Bürgerinnen und Bürger beitragen und es ihnen erleichtern, die Verkehrs- und Kontrollsituation in ihrer Wohngegend einzuschätzen.
Telefon: 06192-202-204
E-Mail: stadtpolizei(at)hofheim.de
Außerhalb dieser Dienstzeiten können sich die Bürgerinnen und Bürger jederzeit an die Landespolizei wenden.