Arbeitslohn aus einem weiteren Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI besteuern
Wenn Sie neben Ihrem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse haben, werden die Arbeitslöhne aus diesen Arbeitsverhältnissen nach Steuerklasse VI besteuert.
Leistungsbeschreibung
Haben Sie neben einem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse, benötigen Sie verschiedene Steuerklassen. Bei der Beschäftigung mit dem höheren Gehalt richtet sich Ihre Steuerklasse nach Ihrem Familienstand. Alle weiteren Beschäftigungen werden mit Steuerklasse VI versteuert.
Sie müssen Ihre Arbeitgeber über Ihre weiteren Beschäftigungsverhältnisse informieren, gegebenenfalls schriftlich.
Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.
Vorraussetzungen
Sie sind bei mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt.
Rechtsgrundlage
§ 38b Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 39e Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 46 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG)
Weiterführende Informationen
Behördenwegweiserund Finanzamtsuche auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern
Arbeitslohn aus einem weiteren Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI besteuern