Rheingaubrücke B 519: Bauwerk wird intensiv geprüft
Grund für die Beschränkung sind Beobachtungen aus der aktuell durchgeführten Bauwerksprüfung. Aufgrund des festgestellten Schadensbildes im Zusammenhang mit der Konstruktionsart der Rheingaubrücke ist das Überfahrtsverbot für Großraum- und Schwertransporte ein effektives und zugleich präventives Mittel, um mögliche weitere Beeinträchtigungen der Brücke zu minimieren.
Weitere Brückenprüfungen sind unter Berücksichtigung des Bahnverkehrs unter der Brücke für dieses Jahr eingeplant.
Quelle: Hessen Mobil