Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung

Für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie die Genehmigung der zuständigen Behörde sowie den Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.

Leistungsbeschreibung

Für die Aufnahme des Betriebes eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie eine Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Vorraussetzungen

Sie besitzen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zur Vorbereitung der Unterlagen können Sie sich an folgendem Merkblatt orientieren:

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten sind der nachfolgenden Gesetzesgrundlage zu entnehmen:

Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)

Nähere Auskünfte erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

    Kaiser-Friedrich-Ring 75
    65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt


+49 611 815-0
+49 611 815-2225

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
poststelle(at)wirtschaft.hessen.de