Eintragungen von Änderungen des Namens und der Anschrift beziehungsweise Neueintragungen eines Sprechfunkzeugnisses oder eines Sprachnachweises sowie dessen Verlängerung in Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Änderung Ihrer Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL beantragen.

Leistungsbeschreibung

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Sie können Eintragungen  von Änderungen des Namens und  der Anschrift beziehungsweise Neueintragungen eines Sprechfunkzeugnisses oder eines Sprachnachweises sowie dessen Verlängerung in Pilotenlizenzen  für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen.
 

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Änderung der Pilotenlizenz. 
  • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen werden mit dem Antrag ein.   
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
  • Rückgabe der alten Lizenz
  • Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

  • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr 

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Regierungspräsidien: 

  • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
  • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr 

Vorraussetzungen

  • Besitz einer gültigen Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL
  • ICAO-Sprachanforderungen - Bescheinigung  
  • Sprechfunkzeugnis    
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Meldebestätigung 
  • Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Kopie Personalausweis 
  • ICAO-Sprachanforderungen - Bescheinigung für zuständige Stelle nach § 5 LuftPersV
  • Kopie des Sprechfunkzeugnisses – Vorder- und Rückseite  
     

Rechtsbehelf

Sie können vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen.

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja


Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz

    Wilhelminenstraße 13
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz


    64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


+49 6151 12-3100 (Service-Telefon)
+49 611 327648701 (Güterkraftverkehr)
+49 611 327642222 (Luftverkehr)
+49 611 327648702 (Lärmaktionsplanung)
+49 611 327642223 (Schallschutz)

gueterkraftverkehr(at)rpda.hessen.de
luftverkehr(at)rpda.hessen.de
lap(at)rpda.hessen.de
schallschutzprogramm(at)rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr

Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr

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